Newsletter 4. Dezember 2015
Bundesrat vertagt Beschluss über die LSV!
Liebe Elektromobilisten, liebe
Freunde und Kollegen!
Wir begrüssen, daß der BUNDESRAT am 2./3. Dezember anl. seiner Ausschuss- Sitzungen Verkehr und Wirtschaft die
Ladesäulenverordnung des BMWi (LSV) zunächst vertagt hat bis in den Februar 2016 (2 Sitzungen).
Bleibt zu hoffen, daß sich BUND und LÄNDER alsbald verständigen auf eine EU-Richtlinie 2014/97/EU – basierende Rechtsgrundlage,
welche neu aufsetzt und ganzheitlicher die Ladeinfrastruktur Belange abdeckt, als bisher vorgesehen.
Wir als Verbände sind zur Mitwirkung bereit, insbesondere können wir auch die Belange der Fahrerinnen und Fahrer von
Elektrofahrzeugen mit einbringen, die sich tausendfach engagiert haben im Beratungsprozess der bisherigen LSV.
Bundesrat: Änderung der
Bundesrats-Drucksache 507/15. BMWi- Ladesäulenverordnung (LSV)
An: Bundesrat, Vorsitzende Wirtschafts- und Verkehrsausschuss, Ministerin Ilse
Aigner
Klickt bitte hier, um mehr zu
erfahren und zu unterzeichnen:
Petition zur Ladesäulenverordnung
Herzlichen
Dank!
Andreas
Andreas-Michael Reinhardt
Präsident
LEMnet Europe e.V. - Europäischer Verein zur neutralen
Information über europäische und internationale Infrastruktur für alle
Elektrofahrzeuge.
Impressum:
LEMnet Europe e.V.
Albert-Einstein-Straße 3, D-98693 Ilmenau
E-Mail:
info@lemnet.eu
Vertretungsberechtigte Personen:
Präsident: Andreas-Michael Reinhardt, Schatzmeister: Dr. Ingo Schrewe, Vizepräsident: Eduard Stolz
Text der Petition-
LSV des BMWi,
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, behindert massiv durch
Maximalanforderungen die privaten Betreiber von Ladeinfrastruktur und
bremst damit die Entwicklung der Elektromobilität im Land.Wir bitten den
BUNDESRAT darum, entweder diese Ladesäulen
-Verordnung(LSV) insgesamt zurückzuweisen mit Blick auf gravierende
Mängel.
Oder der BUNDESRAT nimmt in seiner Dezembersitzung notwendige Änderungen
in den §§ 2, 4 und 6 konkret vor, damit die LSV der EU-Richtlinie
2014/94 entspricht.
-
Dem BUNDESRAT
liegen bereits Änderungsvorschläge vor, welche sich jetzt einige Länder zu
Eigen gemacht haben. Wir unterstützen diese Änderungsvorschläge von BSM- Bundesverband
Solare Mobilität e.V., LEMnet Europe e.V., Park + Charge e. V, DGS- Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.
und Verein TFF- Tesla Fahrer und Freunde!
-
In der EU-Richtlinie
ist ein Ladepunkt „öffentlich zugänglich“, wenn der Betreiber sich
dafür entscheidet dessen Nutzung Jedem zu eröffnen - i.e. der Betreiber
des Ladepunktes kann bestimmen, wer seinen Ladepunkt benutzen darf und
dessen Nutzung auch auf eine bestimmte Kundengruppe begrenzen. (wie z.B.
"Park+Charge", Tesla, usw.)
Der BUNDESRAT möge den § 6 LSV ändern und 1:1 der EU-Richtlinie
entsprechen lassen und keine von der Definition der Richtlinie abweichende
Definition der öffentlichen Zugänglichkeit eines Ladepunktes in
Deutschland zulassen.
-
Wir fordern
auf, die Registrierung neuer Ladesäulen so zu belassen, wie sie ist. Informationen
über Ladesäulen lassen sich für Elektrofahrzeug- Fahrerinnen deutlich
kosteneffizienter und unbürokratischer organisieren als in der
aktuellen Fassung der LSV vorgesehen.
- Öffentliche
Ladeinfrastruktur sollte nicht reguliert werden!
Wir fordern den BUNDESRAT auf, Stromtankstellen auch in Zukunft nicht
zu regulieren, wie es die LSV des BMWi leider - erstmals für Ladesäulen -
vorsieht.
-
Bei der
öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur handelt es sich bis jetzt um
einen wettbewerblichen und nicht regulierten Bereich. Warum soll sich das
ändern?
-
Wir sind
gegen die mit der LSV vorgesehenen hohen Administrationskosten pro
Ladepunkt. Diese sind ein Hemmnis für jeden Betreiber und die Ausbreitung
der notwendigen Ladeinfrastruktur in Deutschland. Auch verteuern diese
Gebühren die kWh- Preise zusätzlich!
-
Wir fordern
den BUNDESRAT auf, die Registrierung von Ladesäulen so zu belassen, wie
diese bereits jetzt gut funktioniert. Von einem
Verband preiswert organisiert. (z.Zt. der BDEW)
- Der Staat
(insbesondere BMWi) möge sich mit Regulierung bei der Elektromobilität
insgesamt zurückhalten. Wir sind für Standardisierung.
Auch bei Ladesteckern und - Säulen. Doch gegen Regulierung des
Energiebezugs, der Infrastruktur und der Ladesäulen. Es darf unserer
Meinung nach nicht sein, dass die Ladesäulenverordnung behauptet, die
öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur zu regeln, jedoch im Ergebnis –
entgegen der EU-Richtlinie 2014/94 – erheblich eingreift in Bestand und Ausbau privater Aufstellorte, der 85%
ausmacht in Deutschland.
Weitere Informationen: http://www.bsm-ev.de/news/894-lsv-im-bundesrat